Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle unsere Lieferungen erfolgen aufgrund unserer nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abänderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Anderslautenden Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen; sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluß widersprechen. Auch die Übersendung einer Auftragsbestätigung durch den Käufer gilt nicht als Anerkennung der Bedingungen des Käufers, ebensowenig gilt die Nichtbestätigung als stillschweigende Anerkennung der Bedingungen des Käufers. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere Bedingungen als angenommen. Diese Bedingungen gelten auch ohne nochmalige besondere Zugrundelegung für alle unsere Geschäfte mit dem Besteller
1. Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind in allen Teilen freibleibend. Der Auftrag gilt erst von dem Tage an als angenommen, an dem er von uns schriftlich bestätigt wurde. Alle Änderungen unserer Bestätigung müssen von uns schriftlich anerkannt sein. Telefonische Vereinbarungen sowie alle Abmachungen irgendwelcher Art bedürfen zur Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Mündlich erteilte Aufträge gelten als verbindlich
Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen vor. Für Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen und sonstige Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
2. Lieferung
Die Lieferung und Berechnung erfolgt nur zu den am Tage des Versandes oder der Abholung gültigen Preisen und Bedingungen.
Die Lieferfristen sind nur annähernd und laufen vom Tage der Auftragsbestätigung an. Für ihre Einhaltung wird keine Haftung übernommen. Auch bei festen Terminen ist im Falle des Verzugs eine angemessene Nachfrist zu stellen. Wird im Falle des Verzugs die gestellte und von uns anerkannte Nachfrist nicht eingehalten, so kann der Besteller zurücktreten. Schadenersatzansprüche und Vertragsstrafen sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt jeder Art im eigenen Betrieb oder dem des Zulieferanten berechtigten ohne weiteres die Lieferungsverpflichtungen nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise aufzuheben, oder die Lieferzeit hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller irgendwelche Ansprüche auf Erfüllung oder Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Annullierung des Auftrags zustehen
Die Rückgabe verkaufter Ware ist ausgeschlossen. Sofern wir ausnahmsweise Ware zurücknehmen, wird der am Tage der Rücknahme gültige Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer gutgeschrieben, höchstens aber der bezahlte Betrag.
Vorstehendes gilt nicht im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes.
Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, so steht uns das Recht zu, die fertiggestellte Ware nach spätestens zwei Monaten nach Anzeige der Lieferbereitschaft durch uns zu liefern und zu berechnen, auch wenn der Abruf vom Besteller noch nicht erfolgt ist.
3. Versand
Der Versand erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lieferwerk bzw. ab Lagerort auf den Besteller über, auch dann, wenn der Lieferer die Auslieferung übernommen hat. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits am Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über.
4. Preise
Unsere Preise beinhalten, sofern nicht anders gekennzeichnet, keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk ohne Verpackung.
Bei wesentlichen Preiserhöhungen von Rohmaterial oder gesetzlichen Lohnerhöhungen müssen wir uns Preisänderungen vorbehalten oder sind berechtigt, von einem Auftrag zurückzutreten.
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zur Zahlung fällig.
Wir sind berechtigt, bei Überschreitungen dieser Zahlungsfristen ohne Mahnung bankübliche Zinsen, mindestens jedoch Verzugszinsen von 2% über dem jeweilig gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Rechte bleibt vorbehalten.
Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, auch nicht wegen Beanstandungen oder Gegenansprüchen.
Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.
Für den Fall, daß ein Wechsel oder Scheck nicht rechtzeitig eingelöst wird, dass es zu einem Zahlungsverzug kommt oder sonstige Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung - auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind - sofort fällig stellen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware beleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch Forderungen aus Wechsel und Scheck |
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Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb und zwar gegen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt veräußern, zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung ist er nicht berechtigt.
Der Käufer tritt schon jetzt von seinen Forderungen aus Lieferungen, in denen Vorbehaltsware enthalten ist, den Betrag mit allen Nebenrechten an uns ab, der unserem Rechnungspreis für die Vorbehaltsware entspricht.
Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Stellen wir unsere Gesamtforderung nach Ziffer 5 sofort fällig, so ist der Käufer verpflichtet, auf unser Verlangen, die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden.
Die Geltendmachung des Eigentumvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch den Lieferer gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Gesetz betreffende Abzahlungsgeschäfte Anwendung finden.
7. Sorgfaltspflicht
Der Käufer hat Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeugen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen. Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Fahrzeuge, die mit Teilen ausgerüstet wurden, welche zu Sportzwecken bzw. für den Export in Länder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorgesehen sind, dürfen nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Motorsportteile sind Hochleistungsprodukte und teilweise nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen!
8. Mängelrüge und Haftung für Mängel der Lieferung
Eine Mängelrüge bewirkt keine Änderung der Zahlungsbedingungen.
Wir leisten im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsfristen für erkennbare und verborgene Mängel oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl unentgeltlich die Ware nachbessern oder mängelfreie Ware nachliefern.
Andere Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, insbesondere Wandelung oder Minderung oder Schadenersatz, sei es aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Insbesondere entfällt ein Anspruch gegen uns auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst, sondern als mittelbare Schäden ( Folgeschäden ), z. B. an Fahrzeugen oder bei Dritten entstanden sind.
Desgleichen kann keinerlei Haftung bei Selbstmontage unserer Produkte oder Montage durch Dritte übernommen werden.
Jeder Anspruch auf Gewährleistung ist ausgeschlossen für Ware, die für die Verwendung zu Sport- bzw. Rennzwecken bzw. für Sportfahrzeuge bestimmt ist.
Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden.
Mängelrügen an Teillieferungen berechtigen nicht zu einer Annullierung des Gesamtauftrages.
Durch Instandsetzung, Ergänzung oder Austausch der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt, noch unterbrochen
9. Warenkennzeichnung
Eine Veränderung unserer Waren und jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des Käufers oder eines Dritten gelten, oder den Anschein erwecken könnten, dass es sich um ein Sonderzeichen handelt, sind unzulässig.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle beiderseitigen Rechte und Pflichten ist Alsdorf.
Gerichtsstand ist für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten, auch aus Rücktritt und ähnlichen Rechten, ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitgegenstandes, Aachen.
Anzuwendendes Recht ist das nationale Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkauf (CISG)
Der Besteller darf seine Vertragsrechte ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen.
Der Vertrag wird durch die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht im ganzen unwirksam.
11. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bedingungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt.
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